Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug gilt nun für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG. Dies betrifft auch die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt.
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Unsere Lithium-Eisenphosphat (LiFePO4) Batterien bieten viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Batterien:
Das integrierte Batteriemanagementsystem (BMS)
Um die Steuerung und Ladung der verschiedenen Elemente eines Akkus zu ermöglichen und ihn vor Überlastung, Überspannung und Überhitzung zu schützen.
Integrierte Bluetooth 4.0-Überwachung
Sie haben alle wichtigen Batteriedaten immer auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Die App zeigt Echtzeitdaten an.