Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug gilt nun für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG. Dies betrifft auch die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt.
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Sie bieten hier auf ein individuell konfektioniertes Kabel nach Ihrem Längenwunsch. Das Kabel ist immer modulseitig mit kompatiblen MC4 Steckern und ladereglerseitig mit entsprechenden Aderendhülsen versehen. Das Kabel wird immer paarweise ausgeliefert.
Alle Komponenten wurden mit Fachwerkzeug gecrimpt und weisen eine optimale Verbindungsqualität auf. Das Kabel ist ein spezielles PV-F1 Kabel und ist vom TÜV zertifiziert.
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