Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten 2023 an Privatkunden in Deutschland

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Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug gilt nun für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG. Dies betrifft auch die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt.

Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?

Gedacht ist diese Befreiung für Anlagen, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UStG §12 Abs.3

Dementsprechend kann man bei Kauf von Komplettsystemen (außer für mobile Anlagen), Solarmodulen und zum Teil bei Wechselrichtern und Batteriespeichern davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen.

Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an?

Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.

Wie versichere ich, dass die Anlage an einem gesetzeskonformen Ort installiert ist?

Sie können hier ein Formular herunterladen und uns dieses per Mail an mehrwertsteuerfrei@solarcamp24.de zusenden.

Dort bestätigen Sie uns, dass Ihre Anlage die sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Ich möchte umsatzsteuerfrei per Mail einkaufen, wie muss ich vorgehen?

Bestellungen können Sie gerne an unsere E-Mailadresse (mehrwertsteuerfrei@solarcamp24.de) senden.

Für eine Order benötigen wir außerdem Ihre vollständige Rechnungs- und Lieferanschrift, sowie eine Telefonnummer.

Zahlungen werden ausschließlich via Banküberweisung innerhalb von 10 Werktagen erbeten.

Links zum PV-Mehrwertsteuerbefreiungsgesetz: