Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponenten 2024
Gilt für alle Privatkunden in Deutschland
Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug gilt nun für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG. Dies betrifft auch die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt.
Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?
Gedacht ist diese Befreiung für Anlagen, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Genau definiert sind diese im UStG §12 Abs.3
Dementsprechend kann man bei Kauf von Komplettsystemen (außer für mobile Anlagen), Solarmodulen und zum Teil bei Wechselrichtern und Batteriespeichern davon ausgehen, dass diese unter die Befreiung fallen.
Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an?
Nach der geplanten Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.
Ich möchte umsatzsteuerfrei einkaufen, wie muss ich vorgehen?
- Fügen Sie die Artikel, die Sie kaufen möchten, zu Ihrem Warenkorb hinzu.
- Im letzten Schritt während des Bezahlvorgangs aktivieren Sie die Option "auf eine steuerfreie Lieferung" durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens.
- In der erscheinen Popup bestätigen Sie nun dass Sie alle Vorgaben für die Steuerermäßigung nach §12 Abs. 3 UstG erfüllen.
- Den entsprechenden Artikel wird dann eine andere Steuerklasse zugeordnet.
- Daraufhin aktualisiert sich Ihr Warenkorb und die Steuer wird bei allen qualifizierenden Artikeln auf 0% gesenkt.