Der BullTron Polar 105Ah LiFePO4 Starterakku ist die perfekte Wahl für alle, die eine leistungsstarke, leichte und extrem langlebige Alternative zu herkömmlichen Starterbatterien suchen. Mit einem beeindruckenden Startstrom von bis zu 1400A und einer Einsatzfähigkeit selbst bei eisigen Temperaturen bis –30 °C überzeugt dieser Akku sowohl im Alltag als auch unter Extrembedingungen.
Vorteile
- Bis zu 10-fache Lebensdauer im Vergleich zu Blei-, AGM- oder Gel-Batterien
- Extrem hohe Startströme – auch bei Frost (1400A/EN bei –20 °C)
- Maximale Kältefestigkeit: Laden bis –20 °C, Entladen bis –30 °C möglich
- Gewichtsreduktion von bis zu 82 % im Vergleich zu herkömmlichen Starterbatterien
- Sehr geringe Selbstentladung – lange Energiereserven auch bei Standzeiten
- Made in Germany: Montage, Service und Reparatur in Deutschland
Produkteigenschaften
- Die BullTron Polar-Serie ist speziell für den Einsatz als Starterbatterie entwickelt.
- Hochwertige LiFePO4-Zellen für maximale Sicherheit & Stabilität
- Verschraubtes Gehäuse – jederzeit wartbar und reparierbar
- Parallelschaltung (12V) zur Kapazitätserhöhung und Reihenschaltung (24V/36V/48V) möglich (externer Balancer empfohlen)
- Funktioniert zuverlässig in Fahrzeugen mit Start/Stopp-System und intelligenter Lichtmaschine
- Ideal für Autos, Transporter, Boote, Wohnmobile und Offroad-Fahrzeuge
Technische Daten - BullTron Polar 105Ah
Zelltechnologie: LiFePO₄ (Lithium-Eisenphosphat)
Nennspannung: 12,8 V
Kapazität: 105 Ah
Startstrom: bis 1400 A (bei –20 °C)
Zyklenfestigkeit: 2000 Zyklen bei 100 % DOD / 3500 Zyklen bei 80 % DOD
Ladefähigkeit: bis –20 °C ohne Heizung
Entladefähigkeit: bis –30 °C
Gewicht: bis zu 82 % leichter als Blei/GEL/AGM
Abmessungen: kompakt & installationsfreundlich
Lieferumfang
1 × BullTron Polar 105Ah Starter LiFePO4 12.8V Akku
Bedienungs- & Sicherheitshinweise
Fazit
Der BullTron Polar 105Ah LiFePO4 Starterakku ist die ideale Lösung für alle, die zuverlässige Startkraft, extreme Belastbarkeit und eine enorm lange Lebensdauer suchen. Mit seiner Kältefestigkeit, dem hohen Startstrom und der bis zu zehnfachen Lebensdauer gegenüber herkömmlichen Batterien ist er die zukunftssichere Wahl für Fahrzeuge, Boote und Wohnmobile.
*Hinweis Umsatzsteuergesetz
Hinweis bzgl. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz: zur Umsatzsteuerbefreiung:
Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und er entsprechend berechtigt ist. Der Steuersatz beträgt bei Annahme der Voraussetzungen nach Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG 0% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. Entsprechend dieser Annahme wird auch ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0% auf der Rechnung ausgewiesen.
Der Käufer kann dieser Annahme bzw. Bestätigung bei Kauf und auch umgehend nach Kauf durch einfache Nachricht an uns (bspw. über eBay-Nachricht oder per E-Mail) widersprechen. Der Käufer haftet uns gegenüber bezüglich ggf. an den Fiskus abzuführender Umsatzsteuer für seine Falschangaben, sofern und soweit uns insoweit ein Schaden durch seine Falschangaben entsteht.
Für Käufer, welche die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG nicht erfüllen, gilt der angegebene Preis inkl. 19% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. In dieser Situation werden ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% auf der Rechnung sowie entsprechend enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen.
„Auszug aus §12 UStG – hier Absatz 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."