Bulltron 80Ah Polar LiFePO4 12.8V Akku mit Smart BMS, Bluetooth App und Heizung
BullTron LifePo4 12,8 Volt 80Ah mit Smart BMS 100A & Bluetooth App
Optimaler Bleibatterie-Ersatz mit bis zu 10-facher Lebensdauer
BullTron LifePO4 Batterien sind ein optimaler Bleibatterie-Ersatz mit allen Vorteilen von Lithium-Eisenphosphat-Batterien.
Sie bieten eine Gewichtsreduzierung bis zu 80%, hohe Energiereserven und stabile Spannung auch bei extremen Belastungen.
Die Batterien wurden speziell dafür entwickelt, ein optimales Verhältnis aus Größe, Gewicht, Leistung und Lebensdauer zu erreichen.
Eine extrem lange Lebensdauer ist auch bei regelmäßig tiefer Entladung (3500 Zyklen bei 100% DOD/Entladungstiefe oder 7000 Zyklen bei 80% DOD/Entladungstiefe), dank neuster LithiumTechnologie garantiert und macht die BullTron® Batterien zur optimalen Versorgungsbatterie.
Die Batterie ist nur für 12V-Systeme geeignet. – Parallelschaltung ist möglich (Erhöhung der Kapazität) – Reihenschaltung ist nicht möglich (auf z.B. 24V)
Vorteile von BullTron LifePo4 80Ah Batterien
Konfektionierung & Montage in Deutschland – 5 Jahre deutsche Herstellergarantie – Service, Wartung und Reparatur in Deutschland – verschraubtes Gehäuse (kann geöffnet werden) – Keine verklebten & verschweißten Bauteile – Alle Komponenten (Zellen & BMS) auswechselbar (geschraubt) – Verwendung hochwertiger & langlebiger Komponenten – Höhere Zyklenlebensdauer als die meisten vergleichbaren Batterien – Kleiner und leichter als die meisten vergleichbaren Batterien – Alle Batterie-Größen für die Untersitzmontage geeignet
Sicherste Lithium-Technologie (LiFePO4)
BullTron Batterien verwenden die Lithium-EisenphosphatTechnologie (LiFePO4), die derzeit sicherste Lithium-Technologie am Markt. Alle Batterien bestehen aus leistungsfähigen und sehr langlebigen (LiFePo4) Zellen und einem integrierten BatterieManagement-System (BMS). Das BMS schützt permanent die einzelnen Zellen sowie die gesamte Batterie vor Über/Unterspannung, Über-/Untertemperatur, Überlastung und Kurzschluss. Ein vorzeitiger Ausfall der Batterie durch äußere Einflüsse oder falschen Gebrauch wird durch das BMS effektiv verhindert.
*Hinweis Umsatzsteuergesetz
Hinweis bzgl. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz: zur Umsatzsteuerbefreiung:
Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und er entsprechend berechtigt ist. Der Steuersatz beträgt bei Annahme der Voraussetzungen nach Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG 0% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. Entsprechend dieser Annahme wird auch ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0% auf der Rechnung ausgewiesen.
Der Käufer kann dieser Annahme bzw. Bestätigung bei Kauf und auch umgehend nach Kauf durch einfache Nachricht an uns (bspw. über eBay-Nachricht oder per E-Mail) widersprechen. Der Käufer haftet uns gegenüber bezüglich ggf. an den Fiskus abzuführender Umsatzsteuer für seine Falschangaben, sofern und soweit uns insoweit ein Schaden durch seine Falschangaben entsteht.
Für Käufer, welche die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG nicht erfüllen, gilt der angegebene Preis inkl. 19% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. In dieser Situation werden ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% auf der Rechnung sowie entsprechend enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen.
„Auszug aus §12 UStG – hier Absatz 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."