ECTIVE LC 460s LT LiFePO4 Lithium Versorgungsbatterie 460Ah
Die ECTIVE LC 460s LT ist die Lithium-Versorgungsbatterie für alle, die maximale Leistung auf kleinstem Raum brauchen – ideal für Wohnmobile, Camper, Tiny Houses oder Off-Grid-Systeme. Mit 460 Ah Kapazität, 300 A Dauerentladestrom und CoreTech BMS ist sie nicht nur extrem leistungsstark, sondern auch intelligent und besonders robust.
Deine Vorteile auf einen Blick
- 100 Ah LiFePO4 Power – bis zu 170 % mehr nutzbare Kapazität im Vergleich zu herkömmlichen Batterien
- Hochstromfähig – bis zu 300 A Dauerentladung und 250 A Spitzenlast
- Bluetooth-Überwachung per App – alle Werte in Echtzeit auf dem Smartphone
- Heizfunktion bis –30 °C – volle Ladefähigkeit auch im Winter
- Aktives & passives Zellbalancing – für maximale Lebensdauer und Effizienz
- Schaltbarer Hauptschalter – zur Minimierung der Selbstentladung
- CAN-Bus kompatibel – einfache Integration in Fahrzeugtechnik
- ECE R10 zertifiziert – sicher während der Fahrt ladbar
- Extrem langlebig – bis zu 13.500 Zyklen bei 30 % Entladungstiefe
- Nachhaltig & wartungsfreundlich – durch verschraubbares Gehäuse
Technische Daten
Artikelgewicht: 39,30 kg
Batterietechnologie: LiFePO4 (Lithium-Eisenphosphat)
Kapazität (Ah): 460 Ah
Zyklen bei 50% DOD: 10000
Zyklen bei 30% DOD: 13500
Batteriekapazität: 5888 Wh
Zyklen bei 80% DOD: 6800
Zyklen bei 100% DOD: 4000
Maße (L x B x H): 522 x 244 x 223 mm
Endpolart: M8
Max. konstanter Entladestrom: 300 A
Spitzen Entladestrom: 400 A ± 30 A (5,5 s ± 1 s)
Empfohlener Ladestrom: 150 A
App-Anzeige (Bluetooth-Funktion): Ja
Max. Batterien in Reihe: 2
BMS Max. Temperatur: 65 ºC
Temperaturbereich (Entladung): -20 °C - 60 °C
Temperaturbereich (Ladung): -30 °C bis 55 °C
Max. Ladestrom: 300 A
Temperaturbereich (Lagerung): -10 °C bis 45 °C
Batterie Management System (BMS): Ja, integriert
Entladezeit bei 25 A: 1104 min
Nennspannung: 12,8 V
Zertifizierung: ECE R10, IP 21, CE, UN38.3, UL1973
*Hinweis Umsatzsteuergesetz
Hinweis bzgl. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz: zur Umsatzsteuerbefreiung:
Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und er entsprechend berechtigt ist. Der Steuersatz beträgt bei Annahme der Voraussetzungen nach Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG 0% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. Entsprechend dieser Annahme wird auch ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0% auf der Rechnung ausgewiesen.
Der Käufer kann dieser Annahme bzw. Bestätigung bei Kauf und auch umgehend nach Kauf durch einfache Nachricht an uns (bspw. über eBay-Nachricht oder per E-Mail) widersprechen. Der Käufer haftet uns gegenüber bezüglich ggf. an den Fiskus abzuführender Umsatzsteuer für seine Falschangaben, sofern und soweit uns insoweit ein Schaden durch seine Falschangaben entsteht.
Für Käufer, welche die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG nicht erfüllen, gilt der angegebene Preis inkl. 19% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. In dieser Situation werden ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% auf der Rechnung sowie entsprechend enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen.
„Auszug aus §12 UStG – hier Absatz 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."