Hoymiles HMS-Anschlusskabel Field Connector auf Schukostecker/Steckdose Kabel
Das Plug-and-Play-Kabel wurde speziell für PV-Anlagen mit einem Mikrowechselrichter entwickelt. Es setzt sich aus dem HMS-Field Connector, dem AC-Kabel und dem Stecker zusammen. Der HMS-Field Connector wird mit dem Mikrowechselrichter verbunden, während der Stecker an die Haushaltssteckdose angeschlossen wird. Dieses unkomplizierte Plug-and-Play-Design ermöglicht es, das einzelne Mikro-Wechselrichtersystem mühelos und zügig mit dem Netz zu verbinden.
Technische Daten:
Nennspannung: 300V
Max. Strom: 12A
Umgebungstemperaturbereich: -40 °C ~ + 85 °C
Schutzart: IP68
Abmessung Field Connector: 495 × 290 × 255 mm
*Hinweis Umsatzsteuergesetz
Hinweis bzgl. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz: zur Umsatzsteuerbefreiung:
Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und er entsprechend berechtigt ist. Der Steuersatz beträgt bei Annahme der Voraussetzungen nach Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG 0% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. Entsprechend dieser Annahme wird auch ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0% auf der Rechnung ausgewiesen.
Der Käufer kann dieser Annahme bzw. Bestätigung bei Kauf und auch umgehend nach Kauf durch einfache Nachricht an uns (bspw. über eBay-Nachricht oder per E-Mail) widersprechen. Der Käufer haftet uns gegenüber bezüglich ggf. an den Fiskus abzuführender Umsatzsteuer für seine Falschangaben, sofern und soweit uns insoweit ein Schaden durch seine Falschangaben entsteht.
Für Käufer, welche die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG nicht erfüllen, gilt der angegebene Preis inkl. 19% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. In dieser Situation werden ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% auf der Rechnung sowie entsprechend enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen.
„Auszug aus §12 UStG – hier Absatz 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."