Einspeisesteckdose RST20-Wieland Unterputz für Plug & Play Solaranlagen
Unterputz Einspeisesteckdose für den VDE konformen Anschluss von Plug & Play Solaranlagen.
Montage des Steckdosenrahmens auf marktüblichen Unterputzdosen möglich (min. 60 mm Tiefe von Vorteil)
Automatische, mechanische Verriegelung der RST Steckverbinder beim Stecken
Trennen der Verriegelung mittels handelsüblicher Schraubendreher
Berührgeschützte Kontakte bei Stecker- und Buchsenteil, auch in ungestecktem Zustand
Schutzgrad: IP44
Warum eine Einspeisesteckdose?
Erzeugungsanlagen wie unsere Plug & Play Solaranlagen (auch Kleinst-, Balkon oder Guerilla-Anlage genannt) erfordern für einen VDE konformen Anschluss unabhängig von der Größe einen Ortsfesten Anschluss. Das Einspeisen über den Standard-Schuko-Stecker erfüllt diese Norm nicht!
Zur Erfüllung ist es unter anderem notwendig, dass ein Lösen des Steckers nur mit Hilfe eines Werkzeugs möglich ist. Zudem ist der Schuko-Stecker nicht berührungssicher und das Standard-Steckersystem (Typ F, CEE 7/4) kann in beiden Steckerlagen eingesteckt werden. Dadurch kann ungewollt die Phase des Erzeugers auf den Nulleiter der Hausinstallation geschaltet werden. Weiterhin kann es zu Verwechselungen der Erzeugungsanlage mit anderen Verbrauchern kommen.
Die Wieland Einspeisesteckdose gesis RST20 erfüllt alle diese Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und VDE-konformen Anschluss von Plug & Play Solaranlagen.
Vorteile
Separate Stromkreise perfekt Trennen durch mechanische und farbliche Kodierung des RST® CLASSIC. Mitgelieferte Kodierung des Buchsenteil: Schwarz.
Montage des Steckdosenrahmens auf marktüblichen Unterputzdosen (mindestens 60 mm Tiefe von Vorteil)
Automatische, mechanische Verriegelung der RST® CLASSIC Steckverbinder beim Stecken
Trennen der Verriegelung mittels handelsüblicher Schraubendreher
Berührgeschützte Kontakte bei Stecker- und Buchsenteil, auch in ungestecktem Zustand
Technische Eigenschaften
Schutzgrad: IP44
Zulassung des gesis® RST® CLASSIC Steckverbinder-Systems
– 2PfG1915: PV-Steckverbinder für PV-Systeme mit AC-Spannung
– EN61535: Installationssteckverbinder für dauernde Verbindung in festen Installationen
Hinweis: Die Installation / Montage sollte von einem lizenzierten Elektriker durchgeführt werden.
*Hinweis Umsatzsteuergesetz
Hinweis bzgl. § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz: zur Umsatzsteuerbefreiung:
Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und er entsprechend berechtigt ist. Der Steuersatz beträgt bei Annahme der Voraussetzungen nach Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG 0% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. Entsprechend dieser Annahme wird auch ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0% auf der Rechnung ausgewiesen.
Der Käufer kann dieser Annahme bzw. Bestätigung bei Kauf und auch umgehend nach Kauf durch einfache Nachricht an uns (bspw. über eBay-Nachricht oder per E-Mail) widersprechen. Der Käufer haftet uns gegenüber bezüglich ggf. an den Fiskus abzuführender Umsatzsteuer für seine Falschangaben, sofern und soweit uns insoweit ein Schaden durch seine Falschangaben entsteht.
Für Käufer, welche die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG nicht erfüllen, gilt der angegebene Preis inkl. 19% MwSt. Der oben ausgewiesene Gesamtpreis verändert sich hierdurch nicht. In dieser Situation werden ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% auf der Rechnung sowie entsprechend enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen.
„Auszug aus §12 UStG – hier Absatz 3:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."