Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug gilt nun für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG. Dies betrifft auch die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt.
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Sie bieten hier auf ein Verlängerungskabel nach Ihren Längenwunsch. Wenn Module in Reihe oder Parallel geschaltet werden reichen die vorhandene Kabellängen manchmal nicht aus um diese miteinander zu verbinden. Hierfür benutzen Sie entsprechende Verlängerungen.Die Verlängerungen werden immer Paarweise ausgeliefert mit kompatiblen MC4 Steckern jeweiles + und - an beiden Enden eines Kabels.Alle Komponenten werden mit speziellem Fachwerkzeug gecrimpt und weisen eine optimale Verbindungsqualität und Zugentlastung auf. Das Kabel ist ein spezielles PV1-F Kabel für Solaranwendungen und ist vom TÜV zertifiziert.
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