Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug gilt nun für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG. Dies betrifft auch die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt.
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Das EcoFlow Solar-Verlängerungskabel (MPN 50004052) ist jeweils mit Solar-Steckverbindern Stecker und Buchse je Ader bestückt. Damit können Sie die Solarkabel der EcoFlow Powerstations RIVER und DELTA um 3m verlängern.
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